Juristenstreit um Feinstaub-Tempolimit
Notiert am Freitag, 23. Februar 2007 @ 11:14
Seit Monaten weiß man in der Steiermark als nicht Anwohner nicht, ob man sich grad auf einer betroffenen Limit-Strecke befindet oder nicht, weil aus Kostenspargründen die entsprechenden Verkehrsschilder nicht oder nur vereinzelt aufgestellt wurden. Man ist praktisch verpflichtet, sich irgendwo selber zu informieren, ob auf dem benutzten Bundesstraßenstück ein Limit besteht oder nicht. Besonders krass ist es auf vielen Straßen, die man nicht von der Autobahn her anfährt und deshalb auf den Abfahrten die entsprechenden Hinweise nicht einsehen kann. Selbst auf der Autobahn kann man die Limittafeln leicht übersehen, weil diese nur am rechten Straßenrand aufgestellt sind. Der Blick darauf ist unmöglich, wenn man sich grad auf der zweiten Spur neben einer LKW-Kolonne befindet.
Nun streiten die Juristen, ob diese Feinstaubverordnung, bzw. deren Umsetzung, der Rechtsnorm entspricht. Strafverfügungen im Rahmen der Feinstaub-Tempolimits solle man keinesfalls einbezahlen, sondern beeinspruchen – so tönte es nun gestern den ganzen Tag aus den lokalen Radiosendern der Steiermark. Na prima – da werden sich diejenigen freuen, die ihre Strafen sofort bezahlt haben, denn Geld zurück gibt es im Falle der Rechtswidrigkeit der Beschilderung nicht – und all jene, die diese Information nicht erreicht, da sie nicht aus der Steiermark stammen, schauen auch durch die Finger.
Beiträge zu ähnlichen Themen:
3 Kommentare zu Juristenstreit um Feinstaub-Tempolimit


Als wenn Tempolimits irgendetwas wesentliches am Feinstaub änderten. Die ganze Feinstaubdebatte gibt es doch nur, weil irgendwelche Umweltfuzzis in Brüssel auch mal was sagen wollten.
[Direkt antworten]
das Leben wird immer komplizierter….
[Direkt antworten]
Und die Abzocke immer unverschämter. Ist ja schon nimmer komisch, dass man sich als Autofahrer an Vorschriften halten soll, die nicht mal ersichtlich sind!
[Direkt antworten]