Beute muss versteuert werden

Notiert am Mittwoch, 17. März 2010 @ 15:06

Dass jetzt nur keiner glaubt, das sei ein vorverlegter Aprilscherz! In Wien wurde ein rechtskräftig wegen Veruntreuung zur vier Jahren Haft Verurteilter vom Finanzamt verklagt, weil er es verabsäumt hatte, seine Beute zu versteuern!

Die Staatsanwaltschaft stützte ihren Strafantrag auf einen rechtskräftigen Bescheid der Finanzbehörden, mit dem die grundsätzliche Steuerpflicht des untreuen Buchhalters bejaht wurde. “An und für sich hätte er die Möglichkeit gehabt, den strafbestimmenden Wertbetrag auf der Steuererklärung als nichtselbstständige Einkünfte einzutragen”, deponierte dazu nun ein Vertreter der Finanz im Zeugenstand. Schließlich wären Belege “nur auf Anfrage des Finanzamts” vorzulegen. Diese würden außerdem nur stichprobenartig angefordert: “Das ist eher eine Computerfrage.” Der Zeuge räumte jedoch ein, dass nichtselbstständige Einkünfte in Höhe von einer Viertelmillion Euro Nachfragen seitens der Finanz zur Folge gehabt hätten und sich der Firmengelder unterschlagende Buchhalter damit zwangsläufig selbst ans Messer geliefert hätte: “Die Herkunft der Einkünfte hätte man sicher hinterfragt.”

Angesichts dieser Beweislage fällte das Gericht nach eingehender Beratung einen Freispruch, so dass der Buchhalter zwar – wenn vermutlich auch nur in der Theorie – Steuern nachzahlen, aber wenigstens nicht als Steuersünder eine weitere Freiheitsstrafe absitzen muss. Der Senat stützte die Entscheidung auf Judikatur des Obersten Gerichtshofs (OGH), wonach ein an sich “verpöntes Grundgeschäft” nicht unbedingt eine Steuerpflicht begründet, sofern das rechtswidrig erlangte Einkommen nicht im allgemeinen Wirtschaftsleben verwendet wird. Die Staatsanwältin gab vorerst keine Erklärung ab, der Freispruch ist daher nicht rechtskräftig.

Da kann man nur gespannt sein, ob der Freispruch durchgeht, denn Vater Staat braucht Geld. Sollte es keinen Freispruch geben, würde allerdings ein Präzedenzfall geschaffen, der dem einen oder anderen Verantwortlichen in den oberen Etagen des Politik- und Wirtschaftslebens irgendwann mal auf den Kopf fallen könnte – so gesehen, stehen die Chancen für den Angeklagten gar nicht mal so schlecht :-)

Wobei ich mir aber nicht erklären kann, wieso das gediebte Geld unter “nichtselbständige Einnahmen” fällt. Als unterschlagender Buchhalter dürfte der gute Mann ja wohl selbständig gehandelt haben – oder sehe ich das falsch?

Quelle und vollständiger Artikel in der Presse!


Noch gibt es keinen Kommentar zu diesem Beitrag. Möchtest du den ersten verfassen?

Kommentieren

Aktuell

Tags

Apfel Auto backen Bier Biskuit Biskuitteig Blumen Butter Eier einkaufen Euro Frühling Fußball Gemüse Germteig Gesundheit Hefeteig Hitze Kaffee Kakao Kater Katze Katzen Kirche Liebe Markt Marmelade Mehl Nüsse Opernball Rührteig Schönbrunn Schlagobers Schnee Schokolade Sonne Sport Steiermark Supermarkt Torte Weihnachten Wetter Wien Winter Zucker

Meta

COFFEE-TALK is proudly powered by WordPress and the SubtleFlux theme.
Hosted by aXweb

Copyright © COFFEE-TALK